Bruderschaft



Historie




Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Dorlar wurde am 01. Juli 1843 von 48 Mitgliedern gegründet und schon bald fand das erste Schützenfest statt. Seither verzeichnet die Bruderschaft einen stetigen Anstieg an Mitgliedern. Der Verein zählt heute mit 386 Mitgliedern zu den größten gemeinnützigen Einrichtungen in der Gemeinde Dorlar.

Die Mitglieder stammen zu großen Teilen aus der ehemaligen Gemeinde Dorlar, dazu gehören Dorlar, Grimminghausen, Kirchilpe, Nierentrop, Twismecke, Berghoff und viele umliegende Ortschaften. Selbst Mitglieder aus Schweden und den Vereinigten Staaten fühlen sich der Schützenbruderschaft Dorlar verbunden.

Ausserdem haben Sie auch die Möglichkeit direkt über "Mitglied werden" Mitglied der Schützenbruderschaft Dorlar zu werden. Bitte füllen Sie das Anmeldeformular komplett aus und lassen diesen Anmeldebogen unserem Geschäftsführer Herrn Heiner Bödefeld zukommen.




 

Satzung


Kurzer Auszug der Satzung: 

§ 1 Name, Sitz und Zweck der Bruderschaft

I. Name: Der Name des Vereins lautet: "St. Hubertus Schützenbruderschaft 1843 e.V. Dorlar".
II. Sitz: Die Bruderschaft hat ihren Sitz in: "57392 Schmallenberg, Ortsteil Dorlar".  Sie ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht der Stadt Schmallenberg eingetragen.
III. Zweck: Der Zweck der Bruderschaft ist der Zusammenschluss von Männern, die das Ideal der deutschen historischen Bruderschaft vertreten und gemäß dieser Satzung bestrebt sind:

1. echte sauerländische Art und Sitte zu erhalten und die heimatliche Art zu pflegen sowie sinnvoll weiterzuentwickeln.
2. Eintracht und Gemeinsinn zu pflegen, altes Volks- und Brauchtum wieder zu beleben, zu gestalten und sinnfällig zum Ausdruck zu bringen durch gemeinsames Begehen traditionsgebundener öffentlicher Festlichkeiten – insbesondere durch das alljährliche Schützenfest.
3. die traditionelle Verbindung mit der Kirche zu pflegen und auszubauen.
4. die Jugendpflege in den örtlichen Vereinen zu unterstützen.
5. selbstlos tätig zu sein und keine eigenwirtschaftlichen oder sonstigen gewerblichen Zwecke anzustreben.
      
Die Bruderschaft dient lediglich und ausschließlich unmittelbar steuerbegünstigter Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 (geändert durch die Reform der Abgabeordnung 1977).



Satzung Download PDF




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Ausserdem haben Sie auch die Möglichkeit direkt über "Mitglied werden" Mitglied der Schützenbruderschaft Dorlar zu werden, öffnen Sie das PDF-Formular, füllen Sie es aus und schicken Sie es an die angegebene Adresse.

 


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Die St. Hubertus Schützenbruderschaft Dorlar wurde am 01. Juli 1843 von 48 Mitgliedern gegründet und schon bald fand das erste Schützenfest statt. Seither verzeichnet die Bruderschaft einen stetigen Anstieg an Mitgliedern. Der Verein zählt heute mit 386 Mitgliedern zu den größten gemeinnützigen Einrichtungen in der Gemeinde Dorlar.

Die Mitglieder stammen zu großen Teilen aus der ehemaligen Gemeinde Dorlar, dazu gehören Dorlar, Grimminghausen, Kirchilpe, Nierentrop, Twismecke, Berghoff und viele umliegende Ortschaften. Selbst Mitglieder aus Schweden und den Vereinigten Staaten fühlen sich der Schützenbruderschaft Dorlar verbunden.

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Kurzer Auszug der Satzung: 

§ 1 Name, Sitz und Zweck der Bruderschaft

I. Name: Der Name des Vereins lautet: "St. Hubertus Schützenbruderschaft 1843 e.V. Dorlar".
II. Sitz: Die Bruderschaft hat ihren Sitz in: "57392 Schmallenberg, Ortsteil Dorlar".  Sie ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht der Stadt Schmallenberg eingetragen.
III. Zweck: Der Zweck der Bruderschaft ist der Zusammenschluss von Männern, die das Ideal der deutschen historischen Bruderschaft vertreten und gemäß dieser Satzung bestrebt sind:

1. echte sauerländische Art und Sitte zu erhalten und die heimatliche Art zu pflegen sowie sinnvoll weiterzuentwickeln.
2. Eintracht und Gemeinsinn zu pflegen, altes Volks- und Brauchtum wieder zu beleben, zu gestalten und sinnfällig zum Ausdruck zu bringen durch gemeinsames Begehen traditionsgebundener öffentlicher Festlichkeiten – insbesondere durch das alljährliche Schützenfest.
3. die traditionelle Verbindung mit der Kirche zu pflegen und auszubauen.
4. die Jugendpflege in den örtlichen Vereinen zu unterstützen.
5. selbstlos tätig zu sein und keine eigenwirtschaftlichen oder sonstigen gewerblichen Zwecke anzustreben.
      
Die Bruderschaft dient lediglich und ausschließlich unmittelbar steuerbegünstigter Zwecken im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 (geändert durch die Reform der Abgabeordnung 1977).



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